- Feuchtigkeitsspendend für trockene, rissige Haut
- Schnelle Absorption und Rückstandslosigkeit
- Besonders geeignet für Füße und sehr trockene Haut
Die gesetzliche Übergangsfrist für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ wurde durch den Bundestag bis zum 2. Dezember 2025 verlängert. Für Sie als medizinische Einrichtung, Praxis oder Apotheke bedeutet das vor allem eins: Versorgungssicherheit.
Viele etablierte Wundversorgungsprodukte – darunter auch solche mit antimikrobiellen Wirkstoffen – bleiben vorerst verordnungs- und erstattungsfähig.
Unter diesen Begriff fallen alle Verbandmittel, die nicht ausschließlich der Wundabdeckung oder -heilung dienen, sondern darüber hinaus z. B. antiseptisch, antimikrobiell oder bioaktiv wirken.
Beispiele sind:
Silberhaltige Wundauflagen
Produkte mit PHMB
Hydrophobe Keimbindung (z. B. DACC-Technologie)
Bioaktive Wundauflagen
Keine Produktumstellungen erforderlich – Ihre gewohnten Produkte bleiben weiterhin verfügbar
Sicherheit bei Verordnung und Abrechnung
Mehr Zeit für strategische Produktvergleiche & Portfolioanpassung
Mit der Änderung des § 31 SGB V wurde im Jahr 2021 die Definition von „Verbandmitteln“ rechtlich neu gefasst. Nur Produkte, die eine primäre Wundabdeckung oder -heilung ohne zusätzliche pharmakologische Wirkung bewirken, gelten seither als klassische Verbandmittel.
Die Übergangsfrist gibt Herstellern, Praxen und Kassen nun Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen und Produkte ggf. durch G-BA-Bewertungen dauerhaft zu sichern.
Was bleibt erstattungsfähig?
Alle Produkte, die bereits vor dem 2. Dezember 2024 verordnungsfähig waren und von der Übergangsregelung profitieren.
Bis wann gilt die Frist?
➡️ 2. Dezember 2025
Was kommt danach?
➡️ Nur Produkte mit positiver G-BA-Bewertung oder nachgewiesener Erfüllung der Verbandmitteldefinition sind dann noch erstattungsfähig.
Nutzen Sie unser kompaktes Fach-Webinar für einen tiefen Einblick in die aktuelle Rechtslage:
📅 Dienstag, 25. Juni | 🕔 17:00–17:45 Uhr
🎙️ Mit Dr. Thomas Utzerath (Gesundheitsrecht) & Claudia Bausch (Praxismanagerin, Essity)
Themen:
Verordnungsfähigkeit richtig einschätzen
Abrechnungsprozesse effizient gestalten
Regressen wirksam vorbeugen
Wir haben umfirmiert – gleiches Team, gleiche Qualität, neuer Name.